#gutepartnerschaft

Verhaltenskodex

Der hier vorliegende Kodex beschreibt die von uns erarbeiteten und verpflichtenden Mindeststandards, welche unsere Transportpartner beachten und einhalten. Die Anerkennung dieser Präambel ist Grundvoraussetzung für eine Zusammenarbeit mit der ZUGVOGEL Speditions GmbH.

Mit Ihrer Auftragsannahme bestätigen Sie als Transportpartner, dass Sie den Verhaltenskodex gelesen und verstanden haben, sowie dass Sie die darin vorgegebenen Standards akzeptieren und sich bereit erklären diese auch ausnahmslos einzuhalten. Desweiteren verpflichten Sie sich, all ihre Mitarbeiter*innen über den Inhalt des Zugvogel-Verhaltenskodex zu informieren und sicherzustellen, dass diese die darin enthaltenen Bestimmungen ebenfalls einhalten.

Wir erwarten von unseren Transportpartnern, dass sie über geltende internationale, nationale und regionale Gesetze auf dem Laufenden sind und diese beachten.
Dies bedeutet auch, alle gesetzlichen Abgaben wie zum Beispiel Steuern, Gebühren und Bei-träge zu leisten und hier auch keinerlei gerichtliche Betreibungen von Außenständen zu verursachen. Sie verpflichten sich weiters, über alle notwendigen betrieblichen Genehmigungen und Lizenzen zu verfügen.

Wir leben unsere Unternehmensethik und verlangen dies auch verpflichtend von jedem unserer Partner. Jegliche Art von Korruption, wie zum Beispiel Bestechung, Erpressung und Veruntreuung, sind untersagt. Unsere Transportpartner unterfertigen mit ihrer Unterschrift, dass sie im Rahmen ihrer und damit auch unserer geschäftlichen Beziehungen keine Geschenke, Belohnungen, Vergünstigungen jeglicher Art oder andere Zuwendungen bzw. Vorteile oder andere illegale Anreize bezahlen oder annehmen.
Die Transportpartner führen ihre Geschäfte im Einklang mit einem ethisch einwandfreien, fairen und offenen Wettbewerb.  Sie unterlassen jegliche Art von wettbewerbsbeschränkenden Praktiken wie zum Beispiel Preisabsprachen oder Marktaufteilungen. Sie beachten die gültigen Compliance Regeln.

Jegliche Art von Zwangs- und Kinderarbeit, sowie illegale Beschäftigung sind verboten. Unsere Transportpartner stellen sicher, dass dies beachtet wird und dass das gesetzliche Mindestalter für Beschäftigungsverhältnisse des jeweiligen Landes eingehalten wird.
Unsere Transportpartner verpflichten sich die gesetzlich vorgeschriebenen Höchstarbeits-, Pausen-, Ruhe- und Urlaubszeiten zu beachten und ihre Arbeitnehmer gemäß den nationalen geltenden Tarif- und Mindestlohngesetzen aller von den Transporten betroffener Staaten, insbesondere gem. dt. MiloG und öLSD-BG, sowie Überstunden und gesetzlich vorgeschriebenen Sozialleistungen zu entgelten.

Der Transportpartner hält die Zugvogel Speditions GmbH. von allen Ansprüchen Dritter schad- und klaglos, die auf einer Verletzung seiner Verpflichtungen aus einem Mindestlohngesetz oder auf der Verletzung der Verpflichtungen von ihm beauftragter Subunternehmer aus einem Mindestlohngesetz beruhen.

Diese Verpflichtung zu Schadloshaltung gilt sowohl für die zivilrechtliche Haftung als auch für Bußgelder, die wegen Verstößen des Frächters oder von diesem eingesetzte Subunternehmer gegen die Zugvogel verhängt werden, sowie auch wegen der im Zusammenhang hiermit anfallender Kosten. Die Verpflichtung zur Schadloshaltung gilt ausdrücklich auch gegenüber Ansprüchen von Sozialversicherungsträgern und Finanzbehörden.

Für eine verfrühte oder verspätete Zustellung außerhalb des im Transportauftrags festgelegten Datums und Zeitrahmens wird eine Pönale in Höhe von € 250,- auch ohne Nachweis eines konkreten Schadens vereinbart.

Jegliche Art von Belästigung, unfaire Behandlung oder Diskriminierung am Arbeitsplatz auf-grund von Geschlecht, Alter, Hautfarbe, sexueller Orientierung, ethnischer Zugehörigkeit, Religion, Behinderung oder anderer Gründen ist verboten und kann zur fristlosen Auflösung dieser Vereinbarung führen.

Unsere Transportpartner versichern, dass sie alle geltenden Vorschriften zum Arbeitneh-merschutz beachten und dass sie geeignete Maßnahmen setzen, um die Gesundheit und Sicherheit ihrer Mitarbeiter zu wahren und Unfälle aller Art zu vermeiden.

Dies beinhaltet unter anderem die Bewusstseinsbildung aller Mitarbeiter durch regelmäßige Schulungen in Bezug auf Unfallprävention, sowie Gesundheits- und Sicherheitsthemen, die Analyse jeglicher Art von potentiellen Gefahrenquellen, sowie die die lückenlose Dokumentation von tatsächlichen und Beinaheunfällen.

Unsere Transportpartner stellen sicher, dass es unter ihren Mitarbeitern zu keinem Alkohol- oder Drogenmissbrauch kommt.
Um dies zu gewährleisten werden stichprobenartige Überprüfungen durchgeführt und bei Alkohol- oder Drogenmissbrauch geeignete Maßnahmen ergriffen, um dies zukünftig zu unterbinden.

Unsere Transportpartner verpflichten sich, alle geltenden Gesetze und Umweltschutzvorschriften einzuhalten, die Umwelt zu schonen und mit Ressourcen nachhaltig und verantwortungsvoll umzugehen.

Dies beinhaltet unter anderem den Einsatz von Fahrzeugen der Abgasklasse EURO6 oder höher, die Kontrolle des Kraftstoffverbrauchs, sowie Verwendung erneuerbarer Kraftstoffe, die Benutzung kraftstoffsparender Reifen, ein defensiver Fahrstil, eine umweltschonende Instandhaltung der Fahrzeuge und die Reduzierung von Umweltbelastungen jeglicher Art.

Unsere Transportpartner setzen auf Qualität und kontinuierliche Verbesserung. Idealerweise verfügen sie über ein funktionierendes Qualitätsmanagementsystem oder zumindest eine Qualitätspolitik, die von allen Mitarbeitern aktiv gelebt wird.

Unsere Transportpartner setzen es sich zum Ziel, potentielle Risiken in deren eigenem Unternehmensumfeld zu identifizieren und entsprechende Strategien zu entwickeln, um diese zu vermeiden bzw. zu reduzieren.

Dies beinhaltet unter anderem die

  • Verwendung des vorgeschriebenen Sicherheitsequipments,
  • die gewissenhafte Ladungssicherung entsprechend der Vorgaben unserer Auftraggeber und des Gesetzgebers,
  • die Einhaltung von Geschwindigkeitsbeschränkungen und
  • eines verantwortlichen Fahrstils, sowie den
  • Abschluss von entsprechenden Versicherungsverträgen zur Risikoabwälzung.

Unsere Transportpartner setzen geeignete Maßnahmen um vertrauliche, interne Informationen der ZUGVOGEL Speditions GmbH, sowie jene unserer Geschäftspartner zu schützen und deren Vertraulichkeit zu wahren und verwenden diese nur für Zwecke, die im Rahmen unserer Zusammenarbeit vorab vereinbart wurden.

Unsere Transportpartner verpflichten sich transparente Geschäftspraktiken anzuwenden. Sie führen transparente und aktuelle Bücher und geben auf Anfrage der Zugvogel Speditions GmbH Auskunft über ihre finanzielle Situation.

Die Zugvogel Speditions GmbH. behält sich zudem vor, jederzeit Audits und Cecks ohne Anmeldung bei unseren Transportpartnern durchzuführen, um sich ein Bild über deren Qualitätsstandards und Geschäftspraktiken zu machen. Unsere Transportpartner stimmen diesen Audits ausdrucklich zu, auch damit die Zugvogel Speditions GmbH. sich vergewissern kann, dass die von uns vorgegebenen Mindeststandards beachtet und ausnahmslos eingehalten werden.
Sollte es zwischen den Vertragsparteien zu Differenzen kommen, so verpflichten sie sich, diese nach Möglichkeit außergerichtlich beizulegen.
Es wird die Geltung österreichischen materiellen Rechts und die internationale Zuständigkeit Österreichs sowie die Zuständigkeit des für den Sitz der Zugvogel Speditions GmbH. zuständigen Gerichtes ausdrücklich vereinbart.